Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Menschen haben oft andere Anforderungen daran, wie ihr Zuhause gestaltet ist. Vor allem Türen können für Benutzer eines Rollstuhls oder eines Rollators zur „Barriere“ werden. Mit der DIN 18040 gibt es eine praxisorientierte Vorgabe, welche Ihnen als Planer eine Grundlage die Ausgestaltung inklusiver Räume erleichtert. Die Norm bezieht sich auf öffentliche Gebäude und den Wohnungsbau. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Aspekte, welche erfüllt sein müssen, damit Türen als barrierefrei gelten können.
Wohnungstüren und Innentüren müssen auch mit eingeschränkter Kraft und Beweglichkeit komfortabel bedienbar sein, um als barrierefrei zu gelten. Vor allem als Rollstuhlbenutzer kann es eine große Herausforderung darstellen, eine reguläre Tür zu bedienen! Folgende Aspekte sind im Vordergrund bei rollstuhlgerechten Türen. Vielfach kommen Sie auch bei anderen Einschränkungen zugute, etwa fehlendem Sehvermögen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Die DIN 18040 bietet wertvolle Richtlinien und Grundsätze, um ein Zuhause barrierefrei und damit lebenswert zu gestalten. Wichtig ist dennoch, für den individuellen Fall die optimal passende Lösung zu finden, sprich: nicht nur das Minimum der Norm zu erfüllen, sondern das Maximum an Erleichterung zu erreichen. Viele optionalen Funktionalitäten können einen echten Mehrwert bedeuten! Und jede Einschränkung der Mobilität ist anders. Unsere erfahrenen Türenberater in Rosdorf bei Göttingen helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Planung barrierefreier Türenelemente.