Barrierefreie Türen nach DIN 18040: Hinweise für die Planung

Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Menschen haben oft andere Anforderungen daran, wie ihr Zuhause gestaltet ist. Vor allem Türen können für Benutzer eines Rollstuhls oder eines Rollators zur „Barriere“ werden. Mit der DIN 18040 gibt es eine praxisorientierte Vorgabe, welche Ihnen als Planer eine Grundlage die Ausgestaltung inklusiver Räume erleichtert. Die Norm bezieht sich auf öffentliche Gebäude und den Wohnungsbau. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Aspekte, welche erfüllt sein müssen, damit Türen als barrierefrei gelten können.

Anforderungen an barrierefreie Türen nach DIN 18040

Wohnungstüren und Innentüren müssen auch mit eingeschränkter Kraft und Beweglichkeit komfortabel bedienbar sein, um als barrierefrei zu gelten. Vor allem als Rollstuhlbenutzer kann es eine große Herausforderung darstellen, eine reguläre Tür zu bedienen! Folgende Aspekte sind im Vordergrund bei rollstuhlgerechten Türen. Vielfach kommen Sie auch bei anderen Einschränkungen zugute, etwa fehlendem Sehvermögen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Rollstuhlgerechte Türen nach DIN 18040

  • Breite der Tür: Rollstuhlgerechte Türen müssen eine lichte Breite (also die konkret benutzbare Türöffnung) von mindestens 80 cm aufweisen, empfohlen sind 90 cm – insbesondere bei elektrisch betriebenen Rollstühlen.
  • Höhe der Tür: Bei den Maßen rollstuhlgerechter Türen muss die lichte Türhöhe 205 cm aufweisen
  • Höhe des Türgriffs: Für eine gute Erreichbarkeit des Drückers sind 85 cm empfehlenswert, im Individualfall erweiterbar bis 105 cm
  • Ergonomie der Drücker: Auch die Form der Drücker spielt eine Rolle. Eine U-Form verhindert ein Einfädeln der Kleidung und beugt durch seine abgerundete Form Verletzungen vor
  • Anfahrbereich an den Drücker: Um seitlich an den Drücker heranfahren zu können, sollten 50 cm (besser: 70 cm) neben dem Türgriff als Bewegungsspielraum ermöglicht werden. Alternativ kann eine automatisch öffnende (Schiebe-)Tür installiert werden
  • Bewegungsfläche vor Türen mit Drehflügel: Auf der Seite des „Türaufschlags“ müssen 150 cm mal 150 cm Bewegungsraum reserviert werden, den der Rollstuhlbenutzer für das Öffnen der Tür und Wendemanöver verwenden kann.
  • Schwellenfreiheit: Bei den Übergängen zwischen Lebensbereichen müssen schwellenlose Türen verwendet werden. Dies kann insbesondere bei Übergängen auf Terrasse oder Balkon eine speziell angepasste Türkonstruktion erfordern. Liegen technische Restriktionen vor, sind maximal 2 cm Schwellenhöhe zulässig.

Beratung und Planung für barrierefreie Türen

Die DIN 18040 bietet wertvolle Richtlinien und Grundsätze, um ein Zuhause barrierefrei und damit lebenswert zu gestalten. Wichtig ist dennoch, für den individuellen Fall die optimal passende Lösung zu finden, sprich: nicht nur das Minimum der Norm zu erfüllen, sondern das Maximum an Erleichterung zu erreichen. Viele optionalen Funktionalitäten können einen echten Mehrwert bedeuten! Und jede Einschränkung der Mobilität ist anders. Unsere erfahrenen Türenberater in Rosdorf bei Göttingen helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Planung barrierefreier Türenelemente.

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